Der Vorstand des Deutschen Lacrosse Verband e. V. ist neben der ordentlichen Mitgliederversammlung das zentrale Organ im Verband. Seit der Strukturreform zur Mitgliederversammlung 2020 besteht er entsprechend Satzung §15 aus der Vorsitzenden bzw. dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung auf die Dauer von drei Jahren gewählt. Dabei wird in jedem Jahr ein Mitglied des Vorstands gewählt, sodass die Wahlen alternierend stattfinden. Den Vorstand des DLaxV bilden derzeit:
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Der Vorstand des DLaxV überwacht die strategische Ausrichtung des Verbandes. Er benennt die Direktor*innen des Direktoriums und steht im Austausch mit den Kommissionen und dem Verbandsgericht des DLaxV. Der Vorstand setzt zu seiner Beratung und Unterstützung beim Ablauf des Verbandsgeschehens Ausschüsse und Stabsstellen für spezielle Aufgaben ein.
Getreu dem Motto:
Lieber vorstehen als nachsitzen!
Anfragen können jederzeit als EMAIL an den Vorstand gestellt werden.
Seit seiner Gründung im Jahr 1995 hat der DLaxV einige Veränderungen in der Verbands- und Vorstandsstruktur durchlaufen.