Auf Grundlage von Art. 2 §5 des COVID-19-Abmilderungsgesetzes haben wir uns dazu entschlossen, diese außerordentliche Mitgliederversammlung digital durchzuführen, auch wenn dies in der Satzung nicht ausdrücklich vorgesehen ist. Damit können alle Gesundheitsauflagen eingehalten werden; ebenfalls ist es so für alle Beteiligten möglich, Kosten zu sparen.
Laut Satzung ist jeder ordnungsgemäß im DLaxV gemeldete Verein dazu berechtigt, sich durch zwei Delegierte vertreten zu lassen. Die Einladung wurde fristgerecht an die Vereinsvertreter*innen versandt. Um für die Delegierten den Zugang zur digitalen Plattform zu ermöglichen, müssen sich diese zuvor hier registrieren.
Anträge aus der Mitgliedschaft sind laut Satzung mit kurzer Begründung bis spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung, also bis 23.08.2020, über die Vereinsvertreter*innen einzureichen. Hierzu reicht eine E-Mail an info@staging.dlaxv.de.
Hier die Einladung zur Außerordentliche Mitgliederversammlung am 30.08.2020
Wir freuen uns auf euch!